Heute Vormittag hat das Bundesverfassungsgericht über die Vorratsdatenspeicherung entschieden. Über das was ungefähr 35.000 Bürger schon vor 2 Jahren wussten, und deshalb die Sammelklage einreichten, herrscht nun Gewissheit. Die Vorratsdatenspeicherung ist in ihrer jetzigen Form nicht mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen. Sicher ist das nur ein Teilerfolg. Und doch beweist uns diese bisher größte Sammelklage eine gewisse Unfähigkeit der Politik in der Vergangenheit Fingerspitzengefühl zu zeigen, und nicht bei jedem US-amerikanischen Panikfurz über die Klippe hinterher zu springen. Deutschland täte es mehr als gut sich innen-, und sicherheitspolitisch von den USA zu emanzipieren. Mit der Panikmache muss Schluss sein. Die Vorratsdatenspeicherung als Resultat daraus wurde nun zwar nicht gestoppt, aber ausgebremst. Nun ist die Politik wieder an der Reihe einen Schuh daraus zu machen.
Hier die Urteilsverkündung:
Die Blogosphäre quillt heute, wie erwartet, vor Artikeln und Kommentaren ja fast über. Deshalb habe ich ein paar, in meinen Augen, wichtige und interessante Artikel und Meinungen herausgefiltert:
blog@netplanet: Die Klatsche aus Karlsruhe.
Über zwei Jahre hat es gedauert, bis nun endlich ein klares Wort zur Vorratsdatenspeicherung gesprochen wurde. Und in der Zeit haben unsere Telekommunikationsanbieter tatsächlich (mit einigen wenigen Ausnahmen) ab dem 1. Januar 2008 brav hübsch viel Daten sechs Monate lang speichern müssen. Darunter so Sachen wie die genauen Daten, wann sich unsere DSL-Router bei unseren Providern eingeloggt haben, wem wir wann eine E-Mail mit welcher Betreffzeile geschickt haben und wo wir wann mit unserem eingebuchten Handy gerade waren. Selbst wenn ich das heute noch lese, könnte ich kotzen über die Dreistigkeit des Staates, der sich solche Datenberge aufschütten lässt, um darin hier und dann zu wühlen, selbstverständlich nur zur Terrorabwehr oder zur Verfolgung von besonders schweren Straftaten. Nicht mehr nur die sind verdächtig, denen man konkret eine Straftat unterstellt, sondern einfach mal alle Bürger dieses Landes.
Netzpolitik.org: Kommentar zum Vorratsdatenspeicherungs-Urteil
Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Das ist erstmal ein großer Erfolg für unsere Kampagne gegen die Vorratsdatenspeicherung mit der größten Sammelklage in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts. Aber: Das Bundesverfassungsgericht hat zugleich Hürden aufgestellt, wie der Gesetzgeber ein verfassungskonformes Gesetz wieder neu auflegen kann. Das ist nicht so erfreulich, denn das Problem bleibt bestehen: Auch wenn hohe Hürden zukünftig mehr Datensicherheit bei der Speicherung bringen sollen, so können trotzdem die Verbindungsdaten aller Bürger anlassunabhängig bei den Providern gespeichert werden.
Malte Welding: Wölfe weiter mit der Beaufsichtigung der Schafe beauftragt – Schafe äußern sich zufrieden
Genau der Gesetzgeber, der die erste Attacke auf die Verfassung geritten ist. Das liegt in der Natur des Rechtsstaates. Dass aber DIESELBEN PERSONEN es noch einmal versuchen dürfen – das liegt daran, dass es bei uns leider nicht üblich ist, dass gezielter Verfassungsbruch personelle Konsequenzen hat. Personelle Konsequenzen gibt es bei vagen Hitlervergleichen, fragwürdigem Dienstwagengebrauch und Flugzeugmissbrauch – die Verfassung zu schänden ist unproblematisch.
Es müsste jetzt eine Rücktrittswelle ohne gleichen geben. Stattdessen werden die Wölfe weiter die Schafe hüten. Und die Schafe? Die feiern.
Diesen Artikel habe ich auch im Blog der Jusos Stuttgart veröffentlicht.
Schlagwörter:Bundesverfassungsgericht, Datenschutz, Vorratsdatenspeicherung
Töffte!
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